Blower Door - Luftdichtheitsprüfung

Luftdicht ist Pflicht!

Seit 1999 ist die Luftdichtheit der Gebäudehülle in der Energieeinsparverordnung (EnEV) verankert. Eine luftdichte Gebäudehülle ist die Voraussetzung für die Realisation zeitgemäßer Energiekonzepte: Energetische Maßnahmen wie beispielsweise der Einbau moderner Heizsysteme oder Fenster erreichen ihr Potenzial erst, wenn unerwünschte Leckagen in der Gebäudehülle beseitigt werden. Die BlowerDoor-Messung, mit der ein Gebäude auf Luftdichtheit geprüft wird, kann zudem vor schwerwiegenden Bauschäden schützen, die entstehen, wenn feuchtwarme Raumluft durch Fugen in die Baukonstruktion eindringt. 

Bestehen Sie als Bauherr beim Neubau eines Hauses oder bei der Altbausanierung auf die Durchführung eines BlowerDoor-Tests, denn nur so kann geprüft werden, ob der geforderte Qualitätsstandard tatsächlich umgesetzt wurde.



Mit der so genannten BlowerDoor-Messung überprüfen wir für Sie die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle. Hierzu wird ein Ventilator (engl. "Blower") luftdicht in die Öffnung einer Außentür eingebaut, daher auch der Name "BlowerDoor".

 

Wir führen als unabhängiges Ingenieurbüro an Ihrem Bauvorhaben eine Prüfung der Luftdichtheit von Gebäuden und Einzelräumen (Blower Door - Messung) durch. Dabei wird die Luftwechselrate (n 50) und der nettogrundflächen-bezogene Volumenstrom (NBV 50) bei einem Prüfdruck von 50 Pascal ermittelt.

Sie erhalten eine Bescheinigung sowie ein Messprotokoll und Zertifikat nach DIN 4108-7 / DIN EN 13829 / DIN EN ISO 9972. 

 

Sie suchen ein kompetentes Messteam in Ihrer Nähe - dann klicken Sie bitte hier!

 

Bei Bedarf füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie uns direkt an (0171 21 00 88 5). Wir beraten Sie gern und unverbindlich.


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