Energieausweis

Der Energieausweis ist seit dem 01.09.2009 für alle Wohngebäude Pflicht bei Vermietung, Kauf, Verpachtung / Leasing, Modernisierung und Neubau. Er gibt darüber Aufschluss, wie hoch die Energiekosten werden können, da er offenlegt, wie gut der Wärmeschutz der Immobilie, wie groß die Energieverluste der Heizungsanlage und wie groß die CO2-Emissionen sind. Alle wichtigen Kennzahlen sind so auf einen Blick ersichtlich.

 

Für alle Wohngebäude sind Energieausweise seit dem 01. Januar 2009 (auf Verlangen des potenziellen neuen Mieters/Pächters/Käufers) vorzulegen!
Bewohner von selbstgenutzten Wohngebäuden benötigen KEINEN Energieausweis!
 Für Nichtwohngebäude und „öffentlich zugängliche Dienstleistungsgebäude“ ist der Starttermin der 1. Juli 2009.

Wir sind gerne für Sie da, wenn es um die Ausstellung eines Bedarfs- oder eines Verbrauchs-Energieausweises geht. Während der Bedarfs-Energieausweis die Qualität der Gebäudehülle sowie der Anlagentechnik untersucht und somit Hinweise auf die Qualität des Gebäudes gibt, bezieht sich der Verbrauchs-Energieausweis lediglich auf Daten.

 

Je nach Bedarf erstellen wir gerne einen Energieausweis für Ihre Anforderungen. Nehmen Sie jederzeit gerne Kontakt mit uns auf.


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