Wärmeschutznachweise für Neubauten und bei Modernisierungen von Wohn- und NWG nach GEG

 

Erstellen von Wärmeschutznachweisen

für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Gerne unterstützen wir Sie auch bei energetischen Sanierungen oder bei der Planung von energetisch besonders effizienten Neubauten indem wir beratend zur Seite stehen und die erforderlichen Nachweise zur Erlangung von Fördermitteln führen. 

Wärmeschutznachweise sind nach der jeweiligen Landesbauordnung und den Maßgaben des §16 EnEV bei Neubauten und umfangreicheren Modernisierungen anzufertigen. Zumeist verlangt die örtliche Baubehörde die Einreichung des Wärmeschutznachweises mit dem Bauantrag oder innerhalb einer kurzen Frist nach Baubeginn.

Der Wärmeschutznachweis besteht im Regelfall aus einem Energieausweis nach §16 EnEV und einer ausführlichen Dokumentation des Rechenganges. Der Energieausweis kann selbstverständlich auch für die Vermietung und den Verkauf des Gebäudes genutzt werden.

Verfahren und Berechtigungen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Durchführungsverordnungen der Bundesländer geregelt. Aus diesem Grunde ist unser Angebot auf das jeweilige Bundesland, in dem das Gebäude errichtet wird, speziell zugeschnitten.

 

Den Wärmeschutznachweis erhalten Sie mit Stempel und Unterschrift des Sachverständigen!



Dienstleistungen für Architekten und Ingenieurbüros:

Wir unterstützen Sie gerne bei größeren Projekten oder bei Kapazitätsengpässen.
Insbesondere auch bei Nachweisen für Nichtwohngebäude nach DIN18599 auf die wir uns bereits frühzeitig durch entsprechende Fortbildungen eingestellt haben.

Auf Wunsch treten wir als zusätzliche Sachverständige auf oder erbringen den Wärmeschutznachweis in Eigenverantwortung. Auch die Aufstellung des Nachweises als Zuarbeit unter Ihrem Namen ist möglich.

 

Unterschiedliche Verfahren in den Bundesländern:

Aufgrund unterschiedlicher Landesbauordnungen können wir nicht in allen Bundesländern direkt tätig werden. In folgenden Bundesländern können wir direkt tätig werden:

  • Thüringen (Listennummer 0975-W-I-10)
  • Hessen (Listennummer W-1797A-IngKH)
  • Bayern 
     

Bei Bedarf füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus oder sprechen Sie uns direkt an (0171 21 00 88 5). Wir beraten Sie gern und unverbindlich.


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