Fördermittel des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Energiesparberatung - Vor-Ort-Beratung
Förderung der Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen
Energieverwendung in Wohngebäuden.
Zuschuss in Höhe von 80 % des zuwendungsfähigen Beratungshonorars; maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.
Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs, juristische Personen und sonstige Einrichtungen; letztere, sofern sie gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen. Wohnungseigentümer können nur dann eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich diese auf das gesamte Gebäude bezieht und die Eigentümergemeinschaft damit einverstanden ist.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) erhalten Sie Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.
Hier finden sind Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung eines Wohngebäudes inkl. Baubegleitungskosten.
Hier zu finden sind Informationen zu den förderfähigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung eines Nichtwohngebäudes inkl. Baubegleitungskosten.