Lüften nach Konzept - DIN 1946-6: Lüftung von Wohnungen

Ziele
Wegen der heute vorgeschriebenen energiesparenden Bauweise, sind die Haushüllen so dicht, dass bei üblichem Lüftungsverhalten nicht genügend neue Luft nachströmt. Die Folgen können Feuchteschäden, Schimmelbefall und Schadstoffanreicherungen in der Raumluft sein. Die verschiedenen Regelwerke (u. a. Energieeinsparverordnung (EnEV), DIN 4108-2, DIN 1946-6) forderten gleichzeitig eine dichte Gebäudehülle und die Sicherstellung eines Mindestluftwechsels. Damit standen sie scheinbar im Widerspruch zueinander. Bisher blieb offen, wie diese Mindestlüftung erfolgen muss:
manuell durch den Nutzer oder durch eine Lüftungsanlage?

Die aktualisierte Fassung der DIN 1946-6 schließt diese Lücke und konkretisiert,  für welche Leistungen der Nutzer herangezogen werden kann und - viel wichtiger - für welche nicht.


Lüftungskonzept und Lüftungsstufen
Die DIN 1946-6 verlangt jetzt die Erstellung eines Lüftungskonzeptes für Neubauten und Renovierungen. Für letztere ist ein Lüftungskonzept notwendig,

- wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster 

  ausgetauscht bzw.

- im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfl äche neu abgedichtet werden.

Das heißt: Der Planer oder Verarbeiter muss festlegen, wie aus Sicht der Hygiene  und des Bauschutzes  der notwendige Luftaustausch erfolgen kann. Das Lüftungskonzept kann von jedem Fachmann erstellt werden, der in der Planung, der Ausführung oder der Instandhaltung von lüftungstechnischen Maßnahmen oder in der Planung und Modernisierung von Gebäuden tätig ist.


Herzstück der Norm ist die Festlegung von vier Lüftungsstufen unterschiedlicher
Intensität:

- Lüftung zum Feuchteschutz

Lüftung in Abhängigkeit vom Wärmeschutzniveau des Gebäudes zur Gewährleistung
des Bautenschutzes (Feuchte) unter üblichen Nutzungsbedingungen
bei teilweise reduzierten Feuchtelasten (z. B. zeitweilige Abwesenheit
der Nutzer, Verzicht auf Wäschetrocknen). Diese Stufe muss gemäß
Norm ständig und nutzerunabhängig sicher gestellt sein.

- Reduzierte Lüftung

Zusätzlich notwendige Lüftung zur Gewährleistung des hygienischen Mindeststandards (Schadstoffbelastung) und Bautenschutzes bei zeitweiliger Abwesenheit des Nutzers. Diese Stufe muss weitestgehend nutzerunabhängig sicher gestellt sein.
- Nennlüftung
Beschreibt die notwendige Lüftung zur Gewährleistung der hygienischen und gesundheitlichen Erfordernisse sowie des Bautenschutzes bei Normalnutzung der Wohnung. Der Nutzer kann hierzu teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.
- Intensivlüftung
Dient dem Abbau von Lastspitzen (z. B. durch Kochen, Waschen) und auch hier kann der Nutzer teilweise mit aktiver Fensterlüftung herangezogen werden.

 

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Quelle: VFW-Information 07/2009


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