Energieberatung für Wohngebäude
Gebäudeenergieberatung für private Wohngebäude
Ihre Vorteile:
Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwick-lungen der Preise für Gas, Öl oder Strom.
Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
Die Energiebertung Ihres Wohnhauses wird vom Staat mit bis zu 350 EUR gefördert!
Eine Energieberatung erfolgt immer in mehreren Schritten.
1. Vorbereitung
• Kostenschätzung, Auftragsanlage, Aufnahme aller Projektparameter in
die Projektdatenbank (Energieeinsparberatung, Thermografie, Blower-
Door, Stromsparberatung, EneV-Nachweis)
• Beantragung BAFA-Fördermittel für Beratungsleistungen
• Auftragsbestätigung mit Nennung des Ansprechpartners
• Anforderung, Recherche und/oder Aktualisierung der erforderlichen
Gebäudeunterlagen (Risse, Schnitte etc.)
• Terminabstimmung für den Vor-Ort-Termin
2. Durchführung des Vor-Ort-Termins
• Zusammenstellung der notwendigen Ausrüstung (nach Auftragsumfang)
• Dokumentation des Objekts mit Tageslichtaufnahmen
• Erfassung der Bauteildimensionen und Bauteileigenschaften
• Beratung über Sanierungsvarianten
• Information über Fördermöglichkeiten, Beratung Sanierungskonzept
• Ggf. Koordination mit Thermografie und Blower-Door-Tests
Auswertung / Ausarbeitung
• Berechnung der Bauteile und des Gesamtobjekts
• U-Wert Aufstellung für die einzelnen Bauteile im Ist-Zustand und in der
Sanierungsvariante
• Ggf. Analyse der Thermografie-/Blower-Door- und Stromdaten
• Ermittlung des Primärenergie- und Heizwärmebedarfs
• Simulation von Sanierungsvarianten inklusive
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und Möglichkeit der Förderung
• Erstellung des Energieeinsparberichts
3. Übergabe der Ergebnisse
• Präsentation der Ergebnisse
• Darlegung der Sanierungsvarianten mit der zu erwartenden Entwicklung
des Primärenergiebedarfs
• Wertung der wesentlichen Ergebnisse und begründete Empfehlung
• Gegenzeichnung der Verwendungsnachweiserklärung für Beratungs-
Fördermittel (BAFA)
• Antrag auf Sanierungs-Fördermittel